Der Feuerwehreinsatz ist bundesweit durch eine hierarchische Führungsform und durch Feuerwehrdienstvorschriften geregelt. Veranwortlich für die Durchführung des abwehrenden Brandschutzes ist die Gemeinde.
Der oberste Dienstherr einer Freiwilligen Feuerwehr ist der 1. Bürgermeister. Ihm obliegt die Verantwortung über den Brandschutz in der Gemeinde. Der Kommandant ist der Leiter der Feuerwehr. Dieser wird von den aktiven Mitgliedern gewählt und erhält somit das Vertrauen der Mannschaft.
Der Marktgemeinderat Wildflecken überprüft die persönliche und fachliche Eignung des Gewählten und der Bürgermeister ernennt ihn dann zum Kommandanten.
Neben dem 1. Kommandanten gibt es maximal zwei Stellvertreter, welche den Kommandanten im Hintergrund bei seinen Aufgaben unterstützen und bei dessen Abwesentheit die Feuerwehr leiten.
Die untergruppierten Zug- und Gruppenführer sind die Bindeglieder zwischen dem Einsatzleiter und der Mannschaft. Sie übernehmen selbst die Leitung ihrer unterstellten Mannschaft und unterstützen den Einsatzleiter bei der Erfüllung der befohlenen Aufgaben.
Gruppenführer
Harry Schäfer
1. Vorsitzender des Feuerwehrvereins
Gruppenführer
Michael Frank
2. Vorsitzender des Feuerwehrvereins